Der Ansatz, benachteiligten Jugendlichen über spezielle Anlaufstellen individuelle Angebote der Förderung, Vermittlung und Unterstützung in Ausbildung zu geben, war sicherlich alles andere als neu.
Soll man sich freuen, soll man traurig sein? Am 22. September 2017 wurde der TOP 6 "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG" abermals kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrats genommen.
Die Nutzung digitaler Medien ist für junge Menschen längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Bereits 2014 verfügten 95 Prozent über ein Smartphone (2006 waren es lediglich 2 Prozent) mit dem sie interaktiv unterwegs sind.
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