Der Grund hierfür war, dass die Landesregierungen mit Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht gewillt waren, dem Gesetz mit einem Paragraphen 78f zuzustimmen, der sich gegen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge richtete und so schlecht gemacht war, dass er bei Umsetzungsversuchen nur Chaos angerichtet hätte.
Zwei Tage vor der Bundestagswahl kommt das Plenum des Bundesrates wieder zusammen: am 22. September 2017. Wird es da noch eine allerletzte Option auf Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes geben?
Ausgangspunkt für die Vorhaben zur Änderung des SGB VIII in der 18. Legislaturperiode waren fünf z.T. langfristig arbeitende Arbeitsgruppen
- AG von JFMK und ASMK: „Inklusive Lösung“
- AG Steuerung und Weiterentwicklung der HzE
- Dialogforum Pflegekinderhilfe
- AG Rechte von Kindern
- AG Weiterentwicklung §§ 45 ff. SGB VIII
Diese Themen gingen in die ersten Arbeitsentwürfe ein, aber die Entwürfe gingen auch noch weit darüber hinaus – zum Entsetzen großer Teile der Fachwelt! (s. Themenheft ForE 5/2016: SGB VIII-Reform)
Schließlich gab es aus den Reihen der Ministerpräsidenten auch noch massive Versuche, Änderungen zu Lasten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hineinzuzwängen.
Die Chronologie der Entwürfe:
- 1. Arbeitsentwurf vom 07.06.2016 wurde am 01.07.2016 bekannt
- 2. Arbeitsentwurf stammt vom 23.08.2016
- Länderpapier zu einer möglichen SGB VIII-Reform (44. Woche 2016)
- Vorstellung einiger Optionen zu HzE (50. Woche 2016)
- Entwurf zur Frühabstimmung ins Kanzleramt (03.02.2017): „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
- Nach erfolgter Frühabstimmung gab es einen Referatsentwurf (17.03.2017)
- Seit dem 12.04.2017 gab es einen Regierungsentwurf (BT 18/12330)
- Beschluss Ausschuss FSFJ: 27.06.2017
- Beschluss Bundestag: 29.06.2017
Der vorgesehene Beschluss des Bundesrates am 7. Juli 2017 hätte dann das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2018 zur Folge gehabt.
Dieser Beschluss wurde nun also nicht gefasst. Bis zum 22. September 2017 bleibt es formal noch in der Schwebe, ob das Gesetzesvorhaben nun endgültig und vollständig gescheitert ist.
Gleich, ob es am 22. September 2017 doch noch eine Wende gibt oder nicht: die Agenda für eine sinnvolle Weiterentwicklung des SGB VIII in der neuen Legislaturperiode ist lang – und die Liste der Gefahren, das SGB VIII in seinen Grundannahmen und -strukturen machtvoll zu zerstören, wie es am Anfang der Vorstöße in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode vielfach versucht wurde, ist ebenso beachtlich.
Es bleibt also spannend und erfordert weiter alle Achtsamkeit der Fachlichkeit.