Was ist Jugendberufshilfe?
Dies eindeutig
zu definieren ist kaum möglich. In der Trägerpraxis stellt sich
Jugendberufshilfe als ein Sammelbegriff für unterschiedliche Maßnahmen,
Förder- und Politikbereiche dar, die sich alle in irgendeiner Form mit
der Unterstützung
Jugendlicher beim Übergang in Ausbildung oder
Beschäftigung befassen. Es werden unterschiedliche Rechtsgrundlagen,
wie z. B. das SGB III, das SGB VIII, die „Hilfen zur Arbeit“ des BSHG,
etc. damit verbunden. Jugendberufshilfe ist ein Arbeitsfeld der
Jugendhilfe neben u. a. der Jugendarbeit oder
den Freiwilligendiensten.
Jugendhilfe und darin Jugendberufshilfe sind Arbeitsfelder im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt. Sie haben Schnittstellen zu vielen weiteren Arbeitsfeldern wie beispielsweise der Arbeitsförderung (SGB III). Zur Jugendberufshilfe gehören Angebote wie Jugendberatungsstellen, Jugendwerkstätten oder Maßnahmen zur Berufsorientierung.
Aktuelle Entwicklungen
Durch die aktuellen Umbrüche in der Arbeitsmarktpolitik ergeben sich auch für
die Arbeitsbereiche der Jugendberufshilfe erhebliche Veränderungen. Mit
den Hartz-Gesetzen wird das Paradigma „Fördern und Fordern“ auch auf
Jugendliche angewandt. Ihnen gegenüber wird im Sozialgesetzbuch II
einerseits eine besondere Verantwortung zum Ausdruck gebracht, da alle
Jugendlichen in eine Ausbildung, eine Arbeit oder Arbeitsgelegenheit
vermittelt werden sollen. Andererseits treffen sie scharfe Sanktionen
und Leistungskürzungen, wenn sie diese Angebote nicht wahrnehmen.
Herausforderung der Jugendberufshilfe ist es daher, daran mitzuwirken,
dass Jugendliche mit den Instrumenten des neuen
SGB II Unterstützung
in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung erhalten, und der
Gefahr einer Ausgrenzung derjenigen Jugendlichen entgegenzutreten,
die den gestellten Anforderungen nicht gerecht werden.
Dieser Herausforderung muss die Jugendberufshilfe in einer Zeit gerecht
werden, in der ihre Angebote nicht nur massiven Veränderungen, sondern
auch
Gefährdungen ausgesetzt sind. Die Ausschreibungen der
Bundesagentur für Arbeit setzen die Träger einem unmittelbaren
Wettbewerb aus, in dem kleinere Träger häufig schlechtere Chancen
haben, zu bestehen. Klare rechtliche Regelungen für eine Beteiligung
freigemeinnütziger Träger an Ausschreibungen sind nicht vorhanden.
Darüber hinaus fehlen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zum 1.1.2005 noch Übergangsregelungen, mit denen
die
Angebote der Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte
aufrechterhalten werden können. Die Träger der Jugendberufshilfe sind
daher nicht nur
gefordert, ihre Konzepte anzupassen, sondern auch
angehalten, ihre Trägerstrukturen weiterzuentwickeln. Außerdem müssen
sie sich verstärkt als Akteure in die regionale Arbeitsmarktpolitik
einbringen.
