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Was ist Jugendberufshilfe?

Dies eindeutig zu definieren ist kaum möglich. In der Trägerpraxis stellt sich Jugendberufshilfe als ein Sammelbegriff für unterschiedliche Maßnahmen, Förder- und Politikbereiche dar, die sich alle in irgendeiner Form mit der Unterstützung
Jugendlicher beim Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung befassen. Es werden unterschiedliche Rechtsgrundlagen, wie z. B. das SGB III, das SGB VIII, die „Hilfen zur Arbeit“ des BSHG, etc. damit verbunden. Jugendberufshilfe ist ein Arbeitsfeld der Jugendhilfe neben u. a. der Jugendarbeit oder den Freiwilligendiensten.

Jugendhilfe und darin Jugendberufshilfe sind Arbeitsfelder im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt. Sie haben Schnittstellen zu vielen weiteren Arbeitsfeldern wie beispielsweise der Arbeitsförderung (SGB III). Zur Jugendberufshilfe gehören Angebote wie Jugendberatungsstellen, Jugendwerkstätten oder Maßnahmen zur Berufsorientierung.

Aktuelle Entwicklungen

Durch die aktuellen Umbrüche in der Arbeitsmarktpolitik ergeben sich auch für die Arbeitsbereiche der Jugendberufshilfe erhebliche Veränderungen. Mit den Hartz-Gesetzen wird das Paradigma „Fördern und Fordern“ auch auf Jugendliche angewandt. Ihnen gegenüber wird im Sozialgesetzbuch II einerseits eine besondere Verantwortung zum Ausdruck gebracht, da alle Jugendlichen in eine Ausbildung, eine Arbeit oder Arbeitsgelegenheit vermittelt werden sollen. Andererseits treffen sie scharfe Sanktionen und Leistungskürzungen, wenn sie diese Angebote nicht wahrnehmen. Herausforderung der Jugendberufshilfe ist es daher, daran mitzuwirken, dass Jugendliche mit den Instrumenten des neuen
SGB II Unterstützung in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung erhalten, und der Gefahr einer Ausgrenzung derjenigen Jugendlichen entgegenzutreten,
die den gestellten Anforderungen nicht gerecht werden.

Dieser Herausforderung muss die Jugendberufshilfe in einer Zeit gerecht werden, in der ihre Angebote nicht nur massiven Veränderungen, sondern auch
Gefährdungen ausgesetzt sind. Die Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit setzen die Träger einem unmittelbaren Wettbewerb aus, in dem kleinere Träger häufig schlechtere Chancen haben, zu bestehen. Klare rechtliche Regelungen für eine Beteiligung freigemeinnütziger Träger an Ausschreibungen sind nicht vorhanden. Darüber hinaus fehlen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1.1.2005 noch Übergangsregelungen, mit denen
die Angebote der Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte aufrechterhalten werden können. Die Träger der Jugendberufshilfe sind daher nicht nur
gefordert, ihre Konzepte anzupassen, sondern auch angehalten, ihre Trägerstrukturen weiterzuentwickeln. Außerdem müssen sie sich verstärkt als Akteure in die regionale Arbeitsmarktpolitik einbringen.