Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Vorschläge des Bundesrats zur Überarbeitung des Gesetzentwurfs fast vollständig abgelehnt.
So hatte der Bundesrat insbesondere gefordert,
- den Gründungszuschuss als Pfichtleistung beizubehalten,
- Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig zu vergeben,
- Produktionsschulen innerhalb der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zu fördern,
- rechtliche Kooperationsnormen für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendämtern zu verankern,
- im SGB III eine Regelung zur freien Förderung anstelle der bestehenden Norm zur Erprobung innovativer Ansätze zu verankern,
- das Kofinanzierungserfordernis bei der Berufseinstiegsbegleitung zu streichen,
- die Berufseinstiegsbegleitung zu erweitern auf junge Menschen mit Behinderung,
- die Einstiegsqualifizierung auf Dauer zu erhalten und gleichzeitig auf noch nicht ausbildungsreife Jugendliche zu konzentrieren,
- die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung im Jugendwohnen als Bedarf zum Lebensunterhalt bei der Bemessung der Berufsausbildungsbeihilfe weiterhin anzuerkennen,
- bei beruflichen Weiterbildungen in der Alten- und Krankenpflege wieder die Möglichkeit einer Förderung des 3. Jahres zu schaffen,
- die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen auf der Grundlage des § 16 e SGB II neu als zusätzliches Beschäftigungsverhältnis auszugestalten und zugleich die Möglichkeit zur Erstattung ergänzender Maßnahmenkosten zu schaffen; außerdem dieses Förderinstrument auch im Rechtskreis SGB III zu verankern und einen Passiv-Aktiv-Transfer von Finanzmitteln vorzunehmen (!),
- anerkannte Träger der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen, die unter Aufsicht der Länder stehen von der Trägerzulassung auszunehmen,
- Praktikums- und Qualifizierungszeiten in den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für besonders förderungsbedürftige Personen zu flexibilisieren;
- das Zusätzlichkeitskriterium bei AGH MAE so zu definieren, dass reguläre Beschäftigung nicht beeinträchtigt oder verdrängt wird und auf ein zusätzliches Kriterium der Wettbewerbsneutralität zu verzichten; außerdem die Beiräte zu beteiligen;
- die Möglichkeiten der freien Förderung zu erweitern.
In ihrer Antwort kündigt die Bundesregierung an, den Vorschlag des Bundesrats zu prüfen, die örtlichen Beiräte bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten zu beteiligen. Allerdings will die Regierung dabei bleiben, das Förderkriterium der Wettbewerbsneutraliät zusätzlich in das SGB II aufzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (234 KB)
