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Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu den Zusatzjobs: Fehlt die Zusätzlichkeit, dann kann "Wertersatz" bei den Jobcentern geltend gemacht werden

Das Bundessozialgericht hat mit einer Medieninformation auf ein aktuelles Urteil zu den Zusatzjobs hingewiesen.

In einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts ist jetzt klargestellt worden, dass Arbeitslose gegenüber den Jobcenten einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltend machen können, wenn die in einem Zusatzjob verrichteten Arbeiten nicht dem erforderlichen Kriterium der Zusätzlichkeit entsprochen haben. Mangels Zusätzlichkeit sei dem Jobcenter ein Vermögensvorteil entstanden, weil die Arbeiten in jedem Fall hätten durchgeführt werden müssen. Daraus leitet sich ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des/der betreffenden Arbeitslosen gegenüber dem Jobcenter ab. Die Arbeitslosen können den "Wertersatz" der geleisteten Arbeit einfordern.

Ausführliche Medieninformation unter: juris.bundessozialgericht.de.