Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Der Paritätische hat heute seine Positionen in die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eingebracht.
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (
17/6277 (845 KB) ) auch die Anträge der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke (
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17/5526 (91 KB) ) behandelt. Als Sachverständige waren der BDA, der DLK, der DIHKT, der ZdH, der DGB, die Arbeitnehmerkammer Bremen, die BA, das IAB, der DCV, der Paritätische, die BAGFW und Prof. Dr. Knuth geladen worden.
Der Gesetzentwurf stieß erwartungsgemäss auf ein geteiltes Echo. Der Pariätische bekräftigte in seiner Stellungnahme seine Kritik, dass die Reform einhergeht mit massiven Kürzungen der Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik und eine einseitige Konzentration auf den „arbeitsmarktnahen“ Personenkreis bedeutet. Dementsprechend war auch bereits die Kritik der Oppositionsfraktionen in ihren Anträgen geäußert worden.
Mehrere Hinweise gab es zu einer notwendigen Verbesserungen der Betreuungsrelation im SGB II, so entsprechende Hinweise vom IAB und DLT.
Ausführliche Fragen und Antworten gab es rund um das Thema öffentlich geförderte Beschäftigung. Die Wohlfahrtsverbände kritisieren unisono die geplanten Neuregelungen zu § 16 d und e SGB II. Darin wurden sie auch vom DLT unterstützt sowie teilweise vom DGB. Zustimmend äußerten sich allerdings Handwerk und Arbeitgeberverbände im Hinblickauf Wettbewerbsverzerrungen und Missbrauch. Das IAB wies darauf hin, dass es keine wissenschaftlichen Befunde zu Verdrängungseffekten öffentlich geförderter Beschäftigung gäbe. Die individuellen Beschäftigungswirkungen der Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung seien je nach Instrument und Personenkreis unterschiedlich. Zusatzjobs würden in mittelfristiger Perspektive die Jobchancen verbessern, wenn es gelänge, arbeitsmarktferne Personen zuzuweisen. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante erzielten höhere Integrationsquoten als Zusatzjobs. Klargestellt wurde vom Paritätischen dass die bekannt gewordenen Entwürfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen keine Verbesserungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung bringen werden. Dies gilt zum Beispiel für den Vorstoß, ein gemeinsame Budget von 20% der örtlichen Eingliederungsmittel für die freie Förderung (§ 16 e SGB II) und die Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16 e) zur Verfügung zu stellen. Das ist viel zu wenig, weil die Jobcenter für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (AGH Entgelt und den Beschäftigungszuschuss) in 2010 bereits 22% ihrer Eingliederungsmittel verausgabt haben (siehe dazu auch Angaben des IAB in der Ausschussdrucksache 17(11)594, S. 110). Auch helfe es nicht viel, auf die Pauschalierung der Maßnahmenkostenpauschalen zu verzichten, solange den Maßnahmenträgern nur die Kosten erstattet werden sollen, die unmittbar bei der "Verrichtung der Arbeiten", insbesondere bei der Anleitung der Arbeiten enstehen.
Materialien zur öffentlichen Anhörung:
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung:
