Arbeitsagenturen und Jobcenter starten ab August mit der Erfassung des Migrationshintergrundes bei Arbeitslosen
Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu neue Weisungen (sogenannte HEGA) veröffentlicht.
Ab dem 22. August 2011 beginnt in allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern die Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes. Die Daten werden bei allen Ausbildungs- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhoben.
Arbeitsagenturen und Jobcenter sind durch die sogenannte Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV dazu verpflichtet, den Migrationshintergrund zu erheben. Die Verordnung basiert wiederum auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen im SGB II und III.
Zweck der Datenerhebung ist alleine die Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik.
Die Erhebung erfolgt mit einem Fragebogen. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig, es müssen jedoch für alle betroffenen Kunden Daten erfasst werden (z.B. auch Nicht-Antwort).
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes unterliegen speziellen Datenschutz-Anforderungen. Die lokalen Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen die von ihnen erhobenen Daten selbst nicht nutzen und aufbewahren. Die BA selbst darf die Daten nur zu statistischen Zwecken verwenden und muss sie in speziell geschützten, gesonderten Bereichen verwalten.
Nähere Details zur HEGA unter www.arbeitsagentur.de.
