Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen: Kürzungen in der Arbeitsförderung
Die Bundesregierung ist auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen aufgefordert gewesen, Auskünfte zu den geplanten Einsparungen in der Arbeitsmarktförderung zu geben (DRS 17/2665).
Mit den Sparbeschlüssen der Bundesregierung wurde entscheiden, dass in der Arbeitsförderung in den Jahren 2011 bis 2014 beim Bund und bei der BA insgesamt 16 Mrd. Euro eingespart werden.
Die Bundesregierung rechtfertigt die Kürzungen mit einem effizienteren und wirkungsorientierteren Mitteleinsatz. Nicht erst die für 2011 geplante nächste große Instrumentenreform führe zu den Effizienzgewinnen. Auch würde sich die bessere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt so auswirken, dass Mittel eingespart werden können.
Die konkreten Ausgabenansätze im Bereich des Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit vermag die Bundesregierung für das nächste Jahr noch nicht zu benennen, weil der Haushalt zunächst vom Verwaltungsrat der BA aufgestellt wird. Allerdings sollen nach den Plänen der Bundesregierung 1,5 Mrd. Euro eingespart werden. Insofern erwartet die
Regierung auch einen deutlich geringeren Darlehensbedarf der BA. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans der BA für 2010 waren noch Zuschüsse in Höhe von 16 Mrd. € seitens des Bundes eingeplant worden.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sollen die Mittelansätze für den Eingliederungsetat und die Verwaltungsausgaben bis 2013 so abgesenkt werden, dass das Niveau des Jahres 2008 erreicht wird. Voraussichtlich 9,5 Mrd. € in 2011, 8,5 Mrd. Euro in 3013 und 8 Mrd. Euro in 2014 sollen die Mittelansätze betragen.
Die Antwort der Bundesregierung enthält eine tabellarische Übersicht der Ausgaben für Pflichtleistungen der BA. Die Bundesregierung hat nicht beantwortet, welche Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden sollen, sondern nur angekündigt, dass die einzelnen Pflichtleistungen im Rahmen der Instrumentenreform überprüft werden.
