Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
LINKS-Fraktion zur Durchführung von Modellprojekten Bürgerarbeit
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Links-Fraktion zur Durchführung von Modellprojekten in der Bürgerarbeit gibt die Bundesregierung aktuelle Hinweise zur aktuellen Umsetzung, lässt aber zugleich einige Fragen offen.
197 Grundsicherungsstellen haben Konzepte zur Bürgerarbeit eingereicht
und es wurden vom BMAS alle Projektanträge für die Teilnahme ausgewählt.
Das BMAS begründet dies mit der „durchgehend hohen Qualität der
eingereichten Konzepte“. Das BMAS war bei der Bewertung der Konzepte
durch einen externen Dienstleister, die SPI Consult GmbH, unterstützt
worden. Die Konzepte waren anhand von fünf Kriterien bewertet worden
(Voraussichtliche Wirksamkeit im Hinblick auf die Wiedereingliederung in
den Arbeitsmarkt; Zielgenauigkeit der Problemlösungen; Beitrag zur
regionalen Netzwerkbildung; Kosten- und Leistungsverhältnis und
Qualitätssicherung sowie Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit).
In ihrer Antwort betont die Bundesregierung ihre Hauptintention für das
Modellprojekt: Es geht um eine gute und konsequente Aktivierung von
Langzeitarbeitslosen. Eine begleitende Evaluation soll aufzeigen, welche
Wirkungen sich bei einer konsequenten Umsetzung des Grundsatzes
„Fördern und fordern“ auch während der öffentlich geförderten
Beschäftigung zeigen.
Flankierende Aktivitäten der Bundesländer, etwa beim Einsatz von
ESF-Landesmitteln, wie dies z.B. in Thüringen zur Begleitung der
Aktivierungsphasen vorgesehen ist, sind der Bundesregierung bislang
nicht zur Kenntnis gelangt. Die eingereichten Konzepte enthalten nach
Auskunft der Bundesregierng in der Regel keine konkreten Aussagen zu den
einzelnen Bürgerarbeitsstellen und auch keine Aussagen zur Entlohnung,
so dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, in welchen
Tätigkeitsfeldern Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden und wie diese
entlohnt werden.
