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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKS-Fraktion zur Durchführung von Modellprojekten Bürgerarbeit 

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Links-Fraktion zur Durchführung von Modellprojekten in der Bürgerarbeit gibt die Bundesregierung aktuelle Hinweise zur aktuellen Umsetzung, lässt aber zugleich einige Fragen offen. 

197 Grundsicherungsstellen haben Konzepte zur Bürgerarbeit eingereicht und es wurden vom BMAS alle Projektanträge für die Teilnahme ausgewählt. Das BMAS begründet dies mit der „durchgehend hohen Qualität der eingereichten Konzepte“. Das BMAS war bei der Bewertung der Konzepte durch einen externen Dienstleister, die SPI Consult GmbH, unterstützt worden. Die Konzepte waren anhand von fünf Kriterien bewertet worden (Voraussichtliche Wirksamkeit im Hinblick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; Zielgenauigkeit der Problemlösungen; Beitrag zur regionalen Netzwerkbildung; Kosten- und Leistungsverhältnis und Qualitätssicherung sowie Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit).

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung ihre Hauptintention für das Modellprojekt: Es geht um eine gute und konsequente Aktivierung von Langzeitarbeitslosen. Eine begleitende Evaluation soll aufzeigen, welche Wirkungen sich bei einer konsequenten Umsetzung des Grundsatzes „Fördern und fordern“ auch während der öffentlich geförderten Beschäftigung zeigen.

Flankierende Aktivitäten der Bundesländer, etwa beim Einsatz von ESF-Landesmitteln, wie dies z.B. in Thüringen zur Begleitung der Aktivierungsphasen vorgesehen ist, sind der Bundesregierung bislang nicht zur Kenntnis gelangt. Die eingereichten Konzepte enthalten nach Auskunft der Bundesregierng in der Regel keine konkreten Aussagen zu den einzelnen Bürgerarbeitsstellen und auch keine Aussagen zur Entlohnung, so dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, in welchen Tätigkeitsfeldern Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden und wie diese entlohnt werden.

Antwort der Bundesregierung (76 KB)