Bundestag beschließt Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17. Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit wenigen Änderungen nach Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses DRS 17/2188) angenommen. Der Gesetzesvorlage muss nun noch der Bundesrat zustimmen.
Durch den Änderungsantrag des Ausschusses wurden im Wesentlichen folgende Punkte des ursprünglichen Gesetzentwurfs verändert:
Der Begriff "Jobcenter" soll künftig für alle Träger der Grundsicherung, auch die Optionskommunen, verwendet werden.
Die Kompetenzen des Bund-Länder-Ausschusses (gem. § 18 c SGB II) neu werden insofern erweitert, als dieses Gremium nicht mehr nur über Fragen der Aufsicht und Zielvereinbarungen beraten soll, sondern sich auch mit dem Kennzahlenvergleich und den für die Grundsicherung erhobenen Daten befassen soll.
Bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen soll im Konfliktfall nun nicht mehr die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, sondern die Entscheidung der Rentenversicherung maßgeblich sein.
Die Übergangsfristen wurden verändert. Leistungsträger, die bisher ihre Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende getrennt wahrnehmen, haben nun bis 31.12.2011 Zeit, sich zu entscheiden, ob sie sich in Argen umwandeln wollen oder Arbeitslose in Optionskommunen betreuen.
Für große Einrichtungen können Geschäftsführer auch ausnahmsweise oberhalb von A 16 vergütet werden, nämlich nach B 2 oder B 3.
Die Gesetzesänderungen im Rahmen der Ausschussberatungen haben auch zur einer Veränderung im SGB XII geführt. In § 45 SGB XII wird die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch den Träger der Rentenversicherung auf Ersuchen des Sozialhilfeträgers geregelt.
In der Debatte im Deutschen Bundestag am 17. Juni kündigte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Herr Schiewerling an, dass mit der Neuorganisation der Strukturen im SGB II eine völlig neue Steuerung verbunden sei. Man wolle nicht mehr durch Detailvorgaben bis ins Letzte steuern, sondern mit einem Kennzahlenvergleich und Benchmarking arbeiten. Brigitte Pothmer (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) bemängelte, dass mit dem Sparpaket der Bundesregierung drastische Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik verbunden sein werden. Zukünftig stünden nur noch 4,5 Mrd. € für die Integrationsarbeit im SGB II zur Verfügung – ein Minus von rund 30%. Die Abgeordnete bemängelte zudem fehlende Vorgaben für die Berechnung des Betreuungsschlüssels. Ohne Präzisierung würde sich an der Betreuung nicht viel ändern, kritisierte sie.
Durch eine Anfrage der Abgeordneten Kramme (SPD) an die Bundesregierung gibt es neue Informationen zur Vertretung freier Träger in den gesetzlich vorgesehenen Beiräten. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung sieht vor, dass Vertreter des örtlichen Arbeitsmarkts, die selbst Eingliederungsleistungen anbieten, nicht Mitglied des Beirats sein dürfen, um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen. Auf Nachfrage hat die Bundesregierung jetzt geantwortet, dass Wohlfahrtsverbände nicht grundsätzlich von der Beiratsarbeit ausgeschlossen werden sollen. Vor Ort müsse über die Berufung der Beiratsmitglieder entschieden und dabei auch verantwortungsbewusst mit denkbaren Interessenkonflikten umgegangen werden (siehe Frage und Antwort in der Anlage).
Die Gesetzesvorlage kann
hier (461 KB) abgerufen werden.
Fragen der Abgeordneten Kramme zur Fragestunde am 9. Juni und Antwort der Abgeordneten Kramme:
