Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind novelliert und in Kraft getreten
Beide Vergabe- und Vertragsordnungen entfalten ihre Rechtswirkung mit dem Inkrafttreten der Vergabeverordnung (VgV) zum 11.06.2010.
Der für Liefer- und Dienstleistungsaufträge maßgebliche Schwellenwert in § 2 Nr. 2 VgV wurde von 211.000 € auf 193.000 € abgesenkt.
Für die Träger der Jugendberufshilfe dürfte von besonderer Bedeutung sein, dass die sog. vorteilhafte Gelegenheit als Möglichkeit der freihändigen Vergabe in einen neuen Regelungstatbestand, hier den § Abs. 5 Buchstabe l der VOL/A gefasst wurde.
Download der VOL, der VOB und der VgV z. B. über die Homepage des BMWi:
