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Bundesregierung legt Entwurf für ein Beschäftigungschancengesetz vor

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt“ – das sog. Beschäftigungschancengesetz an den Bundesrat weitergeleitet.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verlängert und modifiziert. Die Sonderregelungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld gem. § 421 t SGB III werden über das Jahr 2010 hinaus bis 2012 verlängert. Zu den veränderten Regelungen zählt u.a. die Beschränkung der Finanzierung für die beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit auf Personengruppen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder als ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben beschäftig sind.

Einzelne arbeitsmarktpolitische Instrumente, die gesetzlich befristet sind, sollen mit dem Gesetzesvorhaben verlängert werden,

Der Ausbildungsbonus (§ 421 r SGB III) , der bis 2010 befristet ist, wird nur in einem Teilsegment, nämlich im Falle einer Insolvenz verlängert und zwar bis in das Jahr 2013.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die bis Ende diesen Jahres befristeten Instrumente Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421 o SGB III) bzw. der Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421 p SGB III) mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht (!) verlängert werden.

Für 2011 wird eine umfassende Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente angekündigt.

Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen ... (162 KB)