IAB-Kurzbericht zu Sanktionen bei Jugendlichen im Rechtskreis SGB II und Pressemitteilung des PARITÄTISCHEN
Einen aktuellen Kurzbericht des IAB zur Umsetzung der Sanktionen von jungen Menschen im Rechtskreis SGB II hat der PARITÄTISCHE zum Anlass genommen, um in einer Pressemitteilung eine Entschärfung der bestehenden Regelungen fordern.
Jugendliche werden im Rechtskreis SGB II nach den Untersuchungen des IAB deutlich häufiger sanktioniert als Erwachsene. Im ersten Halbjahr 2009 wurden rund 30.000 Sanktionen verhängt, die zu einer völligen Leistungsstreichung führten (was einem Anteil von fast 20% der sanktionerten Jugendlichen entspricht). Interviewte Fachkräfte aus ARGEn und Optionskommunen beurteilen zwar die vergleichsweise milden Sanktionen bei Meldeversäumnissen positiv, kritiseren aber teils massiv die schärferen Sanktionen, die auch zur Streichung der Unterkunftskosten und Gefährdung der materiellen Existenzsicherung führen können.
Wortlaut der PARITÄTISCHEN Pressemitteilung vom 12.5.2010:
Als unsozial und verantwortungslos bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die rigiden Sanktionsregelungen gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hartz-IV-Bezug. Der Verband fordert mehr Ermessensspielräume für die Berater vor Ort sowie die Einführung gestufter Sanktionen. Darüber hinaus dürften künftig nur noch Berater, die über eine pädagogische Qualifikation verfügen, für die Jobvermittlung von jungen Menschen eingesetzt werden. Der Verband reagiert damit auf eine heute veröffentlichte Studie des IAB.
„Es ist unverantwortlich, wenn Sachbearbeiter vor Ort gesetzlich dazu genötigt werden, junge Menschen in die Kleinkriminalität zu treiben. Statt Jugendliche auf ihrem Weg pädagogisch verantwortungsvoll zu fördern und unterstützen, straft man sie ab und setzt sie auf die Straße. Den Schaden haben dabei ausgerechnet die, die zwingend auf ein funktionierendes System der Ausbildungsförderung angewiesen wären. Ein Gesetzgeber, der solche Regelungen als erzieherische Maßnahmen rechtfertigt, regiert an der Lebensrealität junger Menschen vorbei und sollte sich schämen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.
Die Erfolgsquote der eingereichten Widersprüche zeige, dass der Widerspruch zwingend eine aufschiebende Wirkung erhalten muss. Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, dürfe die Sanktion nicht umgesetzt werden. „Es geht hier um Wiederherstellung eines zentralen rechtstaatlichen Prinzips“, so Schneider.
Der Verband fordert mehr Ermessensspielräume für Jobvermittler, um eine individuell passgenaue Betreuung und Unterstützung der jungen Menschen vor Ort sicherzustellen. Darüber hinaus sei eine pädagogische Qualifizierung der Berater vor Ort zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit mit Jugendlichen und jungen Menschen im Hartz-IV-Bezug. „Der Staat ist in der Pflicht, benachteiligten jungen Menschen Zukunftsperspektiven zu eröffnen, und darf ihnen keine Steine in den Weg legen. Um zu verhindern, dass junge Erwachsene als ungelernte Hilfsarbeiter in eine gesellschaftliche Sackgasse oder gar in die Kriminalität geschickt werden, muss das Fördern Vorrang vor dem Fordern und erst recht vor der Bestrafung haben“, fordert Schneider.
