Forderungen des PARITÄTISCHEN zur Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Im Zuge der Debatte um weitere Reformen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt aus der Politik neue Vorschläge für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Von der Idee der Bürgerarbeit bis hin zu einem gemeinwohlorientierten Arbeitsmarkt reichen die neueren Ideen für den Einsatz öffentlich geförderter Beschäftigung. Der PARITÄTISCHE stellt in einem Thesenpapier seine Positionen nochmals vor.
Thesen des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes zur öffentlich geförderten Beschäftigung:
- Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband begrüßt eine Debatte zur öffentlich geförderten Beschäftigung, weil dringend Lösungsansätze zur Bekämpfung der anhaltend hohen Langzeitarbeitslosigkeit benötigt werden. Knapp eine Million Menschen sind seit über einem Jahr ohne Arbeit. Es ist nun endgültig belegt, dass es sich bei der Langzeitarbeitslosigkeit nicht in erster Linie um ein Vermittlungsproblem, sondern um ein Problem fehlender Arbeitsplätze und fehlender passgenauer Hilfen handelt. Der Verband fordert den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigungsangebote.
- Nicht der Arbeitszwang, sondern die individuelle Förderung der Arbeitslosen und ihre passgenaue Beschäftigung sollen maßgebend für den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung sein.
- Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss genutzt werden, um Langzeitarbeitslose zu trainieren und für die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Beschäftigungsangebote, die Arbeitslose zielgerichtet für die jeweiligen Bedarfe der lokalen Wirtschaft qualifizieren und ihnen dabei auch zu zertifizierten Teilabschlüssen oder sogar Berufsausbildungen verhelfen, müssen dringend ausgeweitet werden.
- Für dennoch dauerhaft vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossene Personenkreise bedarf es längerfristiger Beschäftigungsangebote; diese aber nicht in Form der so genannten Zusatzjobs, sondern mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, die von den Betroffenen auch tatsächlich an- und ernst genommen werden und ihren sozialen Status verbessern.
- Der öffentlich finanzierte Beschäftigungssektor muss sich an der Normalität des Arbeitsmarktes orientieren und darf deshalb nicht auf zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten in Nischenbreichen beschränkt bleiben. Marktnahe Beschäftigungsverhältnisse müssen im lokalen Konsens der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteure ausgeweitet werden. Es ist nachweislich belegt, dass die Arbeitsmarktintegration dann am Besten gelingt, wenn die Beschäftigung der Arbeitslosen unter Marktbedingungen stattfindet. Unter Einbeziehung marktnaher Tätigkeitsfelder kann außerdem vor Ort die benötigte Vielfalt sinnstiftender Arbeiten organisiert werden.
- Überfällig ist eine gesetzliche Absicherung von Beschäftigungsunternehmen, die über besondere Kompetenzen bei der Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen verfügen. Ihre Leistung muss besser anerkannt und auf eine solide gesetzliche und finanzielle Basis gestellt werden.
- Jetzt ist die Zeit reif, die verfügbaren Mittel für die Arbeitsmarktpolitik effektiver zu nutzen. Der benötigte Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung kann leichter finanziert werden, wenn ohnehin verausgabte Mittel für die Existenzsicherung der Arbeitslosen (sog. passive Mittel) in die Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse eingebracht werden können (Bündelung von Passiv-Aktiv-Mitteln in der Arbeitsmarktförderung).
Ausführliche Begründungen zu diesen Positionen sind in den beigefügten Positionspapieren des Verbandes zu finden.
Positionspapier „Teilhabe an Erwerbsarbeit sichern“ (240 KB)
