Suche

Tagungsdokumentation zur Arbeitstagung
"Schwellen überwinden- gelingende Zusammenarbeit im Rahmen des SGB II und SGB VIII"
stattgefunden am 28. November 2008 in Hamburg

Ergebnisse der Fachtagung

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat in Kooperation mit dem PARITÄTISCHEN Hamburg am 28. November 2008 eine Fachtagung zur Kooperation von Trägern der Jugendhilfe und Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ARGE) durchgeführt.

Die berufliche Integration junger benachteiligter Menschen ist sowohl im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) als im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als wesentliche Zielstellung festgeschrieben. Während jedoch im SGB II die Überwindung der "Hilfebedürftigkeit" und die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen im Vordergrund stehen, verfolgt die Jugendhilfe in erster Linie die Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen und die Überwindung von individuellen Benachteiligungen.

Es gibt somit zwei Hilfesysteme, die für diese Gruppe junger Menschen verantwortlich sind - jedoch sehr unterschiedliche methodische Handlungsansätze berücksichtigen. In der Praxis der Betreuung von jungen arbeitslosen Menschen ergeben sich rechtliche Schnittstellen, die der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Hamburg, Herr Christian Grube, in seinem Vortrag darstellte. Die Versäulung der Leistungsgesetze und die "Verweisungstechnik" auf andere Hilfesysteme erschwert eine individuelle Hilfe für die Betroffenen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, Leistungen z.B. aus dem SGB II durch ergänzende Hilfen aus dem SGB VIII und XII zu ergänzen, wenn die Leistungen aus dem SGB II nicht ausreichen. Herr Grube forderte die Vertreter der Jugendhilfe auf, ihre Klienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der ARGE zu begleiten z.B. beim Abschluss der Eingliederungsvereinbarung. Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Jugendhilfe ihre Angebote der Jugendsozialarbeit wieder deutlich ausbauen müsse, obwohl es einen Nachrang dieser Leistungen gegenüber dem SGB II gebe. Angebote der Jugendsozialarbeit sind vor allem für Jugendliche geeignet, die durch Sanktionierung aus dem SGB II herausfallen bzw. durch ihre Lebenssituation besonders belastet sind z.B. durch Suchtverhalten, Wohnungslosigkeit, psychische Erkrankungen und Delinquenz.

Grundsatzreferat aus rechtlicher Sicht - Beitrag von Christian Grube (pdf, 618 kb)

Um tatsächlich benachteiligte Jugendliche erfolgreich beruflich und sozial zu integrieren und ihnen nachhaltig Lebensperspektiven zu eröffnen, müssen die Träger der Grundsicherung mit der Jugendhilfe kooperieren und umgekehrt. Hierbei werden nicht nur die jungen Menschen "Schwellen überwinden" müssen. Die Klärung des jeweiligen Auftrags und der gegenseitigen Erwartungen ist Grundvoraussetzung für eine gelungene Kooperation.

Welche konkrete Aufgaben hat das "Beschäftigungsorientierte Fallmanagement", wo sind Schnittstellen zwischen SGB II und VIII, welche qualitativen Standards sollten Hilfeangebote für junge Menschen haben, um wirksam zu sein. Der Fallmanager der ARGE team.arbeit Hamburg (Job-Center Eimsbüttel) erläuterte in seinem Beitrag seinen grundsätzlichen Auftrag als Fallmanager und die Einzelschritte des Beratungsprozesses. Er machte deutlich, dass Aufgabe des Fallmanagements nicht die direkte Arbeitsintegration sei, sondern zunächst die Überwindung der vorhandenen Vermittlungshemmnisse. Das SGB II gibt einen relativ engen Gestaltungsrahmen vor und ist klar an "Fördern und Fordern" ausgerichtet. Fallmanagement setzt aus seiner Sicht funktionierende Netzwerke mit der Jugendhilfe, Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosozialen Beratungsstellen voraus.

Herr Reiner Mathes, Bundeskoordinator des PARITÄTISCHEN, stellte in seinem Vortrag "Qualitative Standards von Arbeitsgelegenheiten" vor, welche die Grundlage zur Etablierung eines PARITÄTISCHEN Qualitätsverbundes "Gemeinwohlarbeit" bilden.

Beitrag von Reiner Mathes - Bundeskoordinator Jugendsozialarbeit (pdf, 1409 KB)

Abschließend wurden von Frau Antje Ludwig, Bundeskoordinatorin Jugendsozial-arbeit, die Eckpunkte zur "Neuorganisation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" im SGB II und III vorgestellt. Diese werden erhebliche Auswirkungen auf die freien Träger haben, da ein Großteil der neuen Eingliederungsinstrumente ausschreibungspflichtig sein wird. Die sog. Freie Vergabe wird auf ein kleines Budget (Experimentiertopf) bei den Agenturen und ARGEN eingeschränkt. Das Ziel einer bedarfsorientierten und passgenauen Vermittlung wird aus Sicht des PARITÄTISCHEN mit dem Gesetz nicht erreicht.

Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III und II (pdf, 202 KB)

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Antje Ludwig
Bundeskoordinatorin Jugendsozialarbeit
E-Mail: aludwig@mdlv.paritaet.org
Tel.: 0391- 62 93 50 5