„Zwischen den Stühlen“ – Ergebnisse der bundesweiten Fachtagung am 29.Oktober 2008 in Halle/Saale
Die Dokumente zu der Tagung des Bundeskoordinatorenteams Jugendsozialarbeit sind jetzt verfügbar. Über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet waren sich am Ende der Fachtagung einig: Die Jugendhilfe muss sich wieder verstärkt für die berufliche und soziale Integration benachteiligter Jugendlicher verantwortlich fühlen.
Die bewährten Angebote der Jugendsozialarbeit sind insbesondere für junge Menschen, die aufgrund von besonders belasteten Lebenssituationen, Suchtgefährdung, Wohnungslosigkeit, Lernschwächen und psychischen Störungen auch weiterhin dringend erforderlich. Obwohl sie als erwerbsfähig gelten, werden diese Jugendlichen oftmals durch die zuständigen Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht. Sie benötigen in einem viel höheren Maße sozialpädagogische Angebote und Förderung, die weit über die Leistungsangeboten von Fallmanagern und persönlichen Ansprechpartnern in ARGEN und Eigenbetrieben der Optionskommunen hinausgehen.
Erforderlich sind verbindliche Kooperationen zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und Trägern der Grundsicherung nach SGB II und Eingliederungshilfe. Trotz unterschiedlicher gesetzlicher Zielstellungen und Denkansätze müssen im Sinne von „Arbeitsbündnissen“ maßgeschneiderte Angebote für diese Jugendliche entwickelt.
Grundlage hierfür können gemeinsame Fallkonferenzen oder Konzeptentwicklungen sein, die an der Schnittstelle von SGB II und SGB VIII angesiedelt sind. Der „theoretische gesetzliche Rahmen“ und der tatsächliche „fachliche Bedarf“ bedürfen kreativer Ausgestaltung, unabhängig von einem versäulten Hilfesystem - dies betonte der Leitende Richter am Verwaltungsgericht Hamburg, Christian Grube, in seinem Einführungsreferat. Er forderte die Teilnehmer auf, sich für die Betroffenen stark zu machen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Fallstudien, ausgearbeitet von Christian Grube (pdf 735 kb)
Die Teamleiterin U-25 der ARGE Standal, Stephanie Mertens, stellte in ihrem Statement den konkreten Auftrag des Fallmanagements und dessen gesetzlichen Rahmen vor. Sie machte deutlich, dass der Ansatz des „Förderns und Forderns“ und der klare Handlungsrahmen der Fallmanager im SGB II keinesfalls sozialpädagogische Angebote freier Träger überflüssig macht. Stattdessen stellte sie Kooperationsprojekte zwischen ARGE, Jugendhilfe und freien Trägern vor.
Beitrag von Stephanie Mertens (pdf 69 kb)
Ein besonderer Focus wurde auf Jugendliche mit Behinderung und deren Chance auf Integration in Arbeit gelegt. Der vorgestellte Gesetzentwurf zur „Unterstützten Beschäftigung“ eröffnet für diese Zielgruppe neue Perspektiven.
Beitrag von Claudia Zinke (pdf 407 kb)
Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch konkrete Projekte zur beruflichen und sozialen Integration gefährdeter Jugendlicher (Fachwerk, Jugendwerk Rolandmühle) und zur beruflicher Orientierung erwerbsfähiger, aber nicht ausbildungsreifer Jugendlicher mit Behinderung (Miteinander leben, Pforzheim) vorgestellt. Ergänzend wurde das Beratungsangebot zur „Entwicklung persönlicher Perspektiven junger Mütter“ erläutert, das vom PARITÄTISCHEN Beratungszentrum Wernigerode im Auftrag der KOBA (Eigenbetrieb der Optionskommune) entwickelt wurde.
Tina Hofmann, Referentin für Jugendsozialarbeit im PARITÄTISCHEN berichtete über die Studie "Ausbildungschancen für junge Menschen im SGB II" und die daraus resultierenden politischen Schlussfolgerungen des PARITÄTISCHEN.
